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Gemeindebaukommission

Die Gemeindebaukommission gibt ihr Gutachten in jenen Fällen ab, in denen laut dem geltenden Landesraumordnungsgesetz die Baukonzession erforderlich ist, und zwar unter den Gesichtspunkten der Raumordnungsaspekte, mit Bezug auf die Hygiene, hinsichtlich des Landschaftsschutzes, über die technischen Belange und mit Bezug auf die Ästhetik.

Weiters erteilt die Gemeindebaukommission Gutachten hinsichtlich der Auslegung und Anwendung der Bauordnung. Die Sitzungen der Gemeindebaukommission sind nicht öffentlich. Das Gutachten der Gemeindebaukommission hat ein Jahr Gültigkeit, innerhalb dieses Termins kann die Baukonzession ausgestellt werden.

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Schriftführer

Mitlgieder

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