Zufahrt Seiser Alm - Neue Regelung

Alle Fahrberechtigungen müssen über ein eigenes Onlineportal beantragt werden.

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Für wen

Dieses neue System betrifft alle Personen und Firmen, welche aus privaten oder beruflichen Gründen mit dem eigenen Fahrzeug auf die Seiser Alm müssen.


Beschreibung

Alle Fahrberechtigungen müssen über ein eigenes Onlineportal beantragt werden.

Die Autokennzeichen werden mittels Kameralesung an den Kontrollpunkten St. Valentin, Saltriastrasse, Jochstraße, Compatsch, Pufels und Jender überwacht. Bei beiden letztgenannten werden zusätzlich Schranken angebracht.

Die Anwohner der Seiser Alm, die Betriebe und Lieferanten welche auf der Seiser Alm eine Tätigkeit ausüben, müssen sich im Portal www.zufahrt-seiseralm.it registrieren und die eigenen sowie Fahrzeugdaten eingeben

Die Tagesgäste müssen die Parkplätze P1 (Spitzbühl) und P2 (Compatsch) online buchen. Dafür wird eine eigene Online-Plattform eingerichtet. Sobald die Parkplätze vollständig ausgelastet sind, ist keine Buchung/Zufahrt mehr möglich – auch nicht vor 9 Uhr oder nach 17 Uhr. Digitale Anzeigetafeln an der LS 24 in Telfen informieren über die aktuelle Auslastung.

Plattform für die Onlinebuchung der Parkplätze P1 und P2 und ist ab dem 03/06/2026 möglich

Für die Urlaubsgäste mit Nächtigung auf der Seiser Alm übernimmt der Gastbetrieb diese Registrierung. 


Diese Präsentation erläutert die Neuerungen

Dieses Video erläutert die Änderungen für das Erlangen der Zufahrtsberechtigung zur Seiser Alm.

So geht's

Die notwendige Onlineregistrierung für die Anwohner der Seiser Alm sowie der Handwerker und Lieferanten erfolgt in 3 Schritten: 

1) Registrierung auf zufahrt-seiseralm.it und Bestätigung im erhaltenen Mail des Registrierungsantrags .

2) Anmeldung auf der Onlineplattform. Der Benutzername ist die registrierte Mailadresse.

3) Vervollständige der Profildaten, Hinterlegung der Autokennzeichen und Auswahl der zutreffenden Kategorie der Fahrberechtigung. (die Kategorie der bestehenden Fahrermächtigung bleibt identisch, z.B._ A10)

Ein eigenes Erklärvideo erläutert nochmals den gesamten Vorgang.

Ein weiteres Video zeigt die einzelnen Schritte der Registrierung.

Was ist notwendig

Damit das zuständige Amt (Gemeindeamt oder Landesamt für Raum und Landschaft)  den Antrag bearbeiten kann ist die Registrierung notwendig.

Die im Onlineportal angefragten Unterlagen (Personalausweis, Fahrzeugschein, je nach Kategorie angeforderte Unterlagen) müssen lesbar im Portal hochgeladen werden.

Was Sie erhalten

mittels der hinterlegten Emailadresse erhalten Sie Mitteilung dass der Antrag positiv bearbeitet wurde, andernfalls ein Ablehnungsschreiben mit dem Grund der Ablehnung.


Nach positiv erfolgter Registrierung scheint das beantragte Fahrzeug im System auf und bei den Kontrollstellen in Stl. Valentin und bei den weiteren Kontrollstellen (sofern Notwendig und berechtigt) wird die berechtigte Weiterfahrt wird visuell angezeigt.

Fristen und Fälligkeiten

die Fälligkeit der Fahrberechtigung sind vom Landesgesetz zum Landschaftsschutzgebiet und Gebietsplan Seiser Alm geregelt.

Kosten

für die Fahrberechtigung sind keine Kosten vorgesehen.

Die Kosten für die Parkplatzbuchungen (P1 und P2) werden vom jeweiligen Parkplatzbetreiber erhoben

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Registrierung , Anmeldung, Hinterlegung der Daten, Abschicken der Anfrage

Einschränkungen

Die angegeben Informationen müssen der Wahrheit entsprechen.

Sonderfälle

Für Sonderfälle kann das zuständige Gemeindeamt sowie die Forstwache Kastelruth kontaktiert werden.

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Landschaftlicher Gebietsplan Seiser Alm - Durchführungsbestimmungen

Dekret des Landeshauptmanns Nr. 269/V/81 vom 10/02/1992

Zugang zum Dienst

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 21.05.2026, 07:49 Uhr