Ermäßigung der Abfallgebühren für BürgerInnen und Familien mit geringem Einkommen

Für die BürgerInnen und die Familien mit geringem Einkommen ist eine Ermäßigung der Abfallgebühren vorgesehen

Dienst aktiv

Für wen

Der Dienst „Sozialbonus für den Abfall“ richtet sich an BürgerInnen, die einen Abfallvertrag für einen Haushalt abgeschlossen haben und über einen ISEE (Indikator der äquivalenten Einkommenssituation) verfügen, dessen Wert unter dem von der ARERA (Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt) festgelegten Schwellenwert liegt.

Beschreibung

Am 28. März 2025 wurde mit Inkrafttreten des Dekrets des Ministerpräsidenten vom 21. Januar 2025 der Sozialbonus für den Abfall eingeführt.

So geht's

Der Sozialbonus für Abfall wird automatisch den Bürgern und Bürgerinnen gewährt, die über einen gültigen ISEE verfügen, dessen Wert unter dem von der ARERA festgelegten Schwellenwert liegt.

Um die ISEE-Bescheinigung zu erhalten, muss die einheitliche Ersatzerklärung (DSU) ausgefüllt werden, ein Dokument, das die für die Beschreibung der wirtschaftlichen Situation des Haushalts erforderlichen Angaben zu Personenstand, Einkommen und Vermögen enthält.

Die DSU kann eingereicht werden:

  • über die Steuerberatungsstellen (CAF), die BürgerInnen auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der NISF kostenlos unterstützen;
  • direkt von der betroffenen Person über den Online-Dienst, der auf dem NISF-Portal zur Verfügung steht.

Die für den Erhalt der ISEE-Bescheinigung erforderliche einheitliche Ersatzerklärung (DSU) kann zu jeder Zeit des Jahres eingereicht werden.

Was ist notwendig

Informationen zu den für die Einreichung der einheitlichen Ersatzerklärung (DSU) erforderlichen Unterlagen können bei den Steuerberatungsstellen (CAF) angefordert oder auf dem Portal des NISF eingesehen werden.

Was Sie erhalten

Eine Ermäßigung von 25% der geschuldeten Abfallgebühr.

Fristen und Fälligkeiten

Die einheitliche Ersatzerklärung (DSU) kann zu jedem Zeitpunkt des Jahres eingereicht werden, und die daraus resultierende ISEE-Bescheinigung ist bis zum 31. Dezember des Jahres gültig, in dem sie ausgestellt wurde.

Der Sozialbonus für den Abfall wird im folgenden Jahr angewendet, sodass im Jahr 2026 Haushalte, die im Jahr 2025 eine ISEE-Bescheinigung unterhalb der Schwelle erhalten haben, einen Rabatt erhalten.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Zugang zum Dienst

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 11.03.2026, 10:02 Uhr